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Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Beschlussfassung über die eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Marktgemeinderats und des ersten Bürgermeisters am Sonntag, 08. März 2026

04.12.2025

Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Beschlussfassung über die eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Marktgemeinderats und des ersten Bürgermeisters am Sonntag, 08. März 2026

Der Wahlleiter des Marktes Jettingen-Scheppach

Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Beschlussfassung über die eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Marktgemeinderats und des ersten Bürgermeisters am Sonntag, 08. März 2026

Die Sitzung des Wahlausschusses findet statt am Dienstag, 20.01.2026 (47. Tag vor dem Wahltag) um 18.00 Uhr im Rathaus Jettingen-Scheppach, Hauptstraße 55, 89343 Jettingen-Scheppach, kleiner Sitzungssaal.

Der Wahlausschuss beschließt in der Sitzung über die Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschläge (Art. 32 Abs. 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes – GLKrWG).

Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 GLKrWG). In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeitpunkt ebenfalls rechtzeitig bekannt gemacht.

Jettingen-Scheppach, 09.01.2025

gez.
Hans Reichhardt
Wahlleiter