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Kommunalwahl am 8. März 2026: Bekanntmachung des Kreiswahlleiters über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin / des Landrats und des Kreistags

Bekanntmachung zugelassener Wahlvorschläge für die Landrats- und Kreistagswahl am 8. März 2026

Nach § 51 Abs. 1 Satz 2 GLKrWO sind Wahlvorschläge zu den Landkreiswahlen auch in jeder Gemeinde bekannt zu geben. Die vom Kreiswahlausschuss zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin oder des Landrats sowie des Kreistags liegen ab sofort bis zum 08.03.2026 im
Rathaus des Marktes Jettingen-Scheppach, Hauptstraße 55, 89343 Jettingen-Scheppach (Hauptamt/Standesamt, Zi.-Nr. 0.09)  
während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.
Wir bitten um Verständnis, dass eine Veröffentlichung im Amtsblatt "Marktbote" bzw. ein Aushang an den Anschlagtafeln aus Platzgründen nicht möglich ist.

Die Bekanntmachungen des Kreiswahlleiters über die zugelassenen Wahlvorschläge zu den Landkreiswahlen 2026 können auf der Internetseite des Landkreises Günzburg auch online eingesehen werden unter folgenden Links: