Passwesen: Ab 01. Januar 2024 entfällt die Ausstellung und Verlängerung von Kinderreisepässen

Ab Jahresbeginn 2024 wird statt eines Kinderreisepasses ein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt.

Aufgrund der Änderung des Passgesetzes dürfen ab dem 01. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt und auch nicht mehr verlängert werden.

Kinderreisepässe, die noch gültig sind, behalten jedoch ihre Gültigkeit!

Künftig werden auch für Kinder je nach Reiseziel ein Personalausweis (für europäisches Ausland, Kosten 22,80 Euro) oder ein Reisepass (nichteuropäisches Ausland, Kosten 37,50 Euro) mit einer Gültigkeit von jeweils sechs Jahren ausgestellt.

Bei einer bevorstehenden Reise bitten wir,  auf die jeweilige Bearbeitungszeit der Ausweise und Pässe zu achten. Die Bundesdruckerei hat bei Personalausweisen aktuell eine Bearbeitungszeit von zwei bis drei Wochen, bei Reisepässen von etwa vier Wochen.

Zur Beantragung benötigen wir -sofern vorhanden - das alte Ausweisdokument, ein aktuelles biometrisches Foto und die Unterschrift beider sorgeberechtigter Elternteile. Ebenso ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ein persönliches Erscheinen des Kindes mit einem sorgeberechtigten Elternteil erforderlich, ab einem Alter von 6 Jahren wird auch der Fingerabdruck des Kindes eingescannt. 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung:
Einwohnermelde- und Passamt: Tel.: 08225/306-15 oder -16, E-Mail: ewo@jettingen-scheppach.de