Aufgrund einer bundesweit geltenden Verordnungsänderung erhöhen sich die Gebühren für Personalausweise ab dem 07.02.2026.
Der Bundesrat hat am 30.01.2026 einer Änderungsverordnung im
Bereich des Pass- und Ausweiswesens zugestimmt. Entsprechend einer Mitteilung des
Bundesministeriums des Innern (BMI) erhöhen sich aufgrund dessen die Gebühren
für Personalausweise. Ab 07.02.2026 betragen diese für antragstellende Personen
Bei Erstellung eines Ausweis-Lichtbildes direkt im Einwohnermeldeamt beträgt die Gebühr hierfür zusätzlich 6,00 €.
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