Nach dem Ende der Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie gelten auch für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Jettingen-Scheppach keine diesbezüglichen Einschränkungen mehr.
Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre wird jedoch die sog. "Bringphase" wie bisher beibehalten: Die Eltern bzw. die abgebende Person klingelt an der Eingangstür und die Betreuer:innen nehmen das Kind im Eingangsbereich in Empfang. Für den Tagesablauf hat diese Regelung den entscheidenden Vorteil, dass Spiel- und Aufenthaltsbereiche z. B. im Flur sofort genutzt werden können, was ja auch im Sinne aller Kinder ist.
Ab Mittag möchten wir Ihnen als Eltern die Gelegenheit geben, wieder mehr vom Alltag Ihrer Kinder in der Kita zu erleben: Ab 12 Uhr wird die Haustüre deswegen offen sein und Sie können Ihr Kind in der jeweiligen Gruppe je nach Buchungszeit ab diesem Zeitpunkt abholen.
Bitte beachten Sie bei der Abholung jedoch, dass ein längerer Aufenthalt im Haus oder im Garten nicht stattfinden soll. Die Aufsichtspflicht liegt im Moment der Abholung bei der abholenden Person - bitte achten Sie deswegen darauf, dass die Betreuer:innen wahrnehmen, welches Kind abgeholt wird. Gerade im Garten wird es sonst schwierig, den Überblick zu behalten.
Wir danken für Ihr Verständnis und für Ihre Unterstützung!
Kita-Platz online anmelden (Stand: 01.09.2025)
Neuanmeldungen für Kita-Plätze können Sie rund um die Uhr und bequem von zu Hause über unseren Online-Service vornehmen! Hierzu
müssen Sie sich lediglich mit Ihrer Bayern-ID ("Bürger-Konto") einloggen bzw. sich zunächst eine solche
anlegen (Bayern-ID ).
Unser Online-Portal bietet ein sicheres und einheitliches Anmeldesystem für alle kommunalen und kirchlichen Kitas im Markt Jettingen-Scheppach. Wir vermeiden damit Mehrfachanmeldungen, bieten eine Priorisierung bei der Einrichtungswahl und erreichen eine medienbruchfreie Weiterverarbeitung Ihrer Daten. Deswegen bitten wir auch um Verständnis, dass Anmeldungen ausschließlich digital über das Portal erfolgen können.
Wichtige Hinweise:
Bestehende Betreuungsverträge
Voranmeldung
Eine "Voranmeldung" in der jeweiligen Kita ist nicht erforderlich. Selbstverständlich können Sie sich jedoch zuvor in den in Frage kommenden Kitas über die jeweilige Einrichtung und deren Konzeption erkundigen. Damit wir das einheitliche digitale Anmeldeverfahren durchgängig nutzen können, müssen Sie Ihren Bedarf für einen Kita-Platz jedoch stets und ausschließlich im Online-Verfahren anmelden, und zwar auch, wenn Sie sich im Vorfeld mit der Einrichtung hinsichtlich der Aufnahme des Kindes in Verbindung gesetzt haben. Deswegen bitten wir zu beachten, dass eine verbindliche Bedarfsmeldung ausschließlich digital über unser Online-Service-Portal möglich ist!
Anmeldungen für das laufende Kita-Jahr 2025/2026:
Der Anmeldezeitraum für das seit dem 01.09.2025 laufende Kita-Jahr 2025/2026 war im Februar 2025. Die Zuteilung der Plätze durch die Einrichtungen ist somit bereits erfolgt (weitere Infos hierzu finden Sie weiter unten).
Sofern Sie Ihr Kind während des o.g. Zeitraums nicht angemeldet haben, weil Sie z.B. noch unschlüssig sind oder erst später neu zuziehen, können Sie Ihr Kind auch nach dem o.g. Zeitraum noch über das Online-Portal anmelden. Es wird Ihnen dann aber angezeigt, dass Sie außerhalb des Anmeldezeitraums anmelden und Ihre Anmeldung somit nur „nachrangig“ behandelt werden kann. Dies bedeutet allerdings lediglich, dass es mit der Antwort etwas länger dauern könnte als bei den innerhalb des o.g. Zeitraums eingegangenen Anmeldungen und die Möglichkeit besteht, dass schon alle verfügbaren Plätze in der Wunscheinrichtung vergeben sind und deswegen eine andere Einrichtung oder ein späterer Zeitpunkt für die Aufnahme in Frage kommen. Die Anmeldefrist beträgt bei dieser sog. 'unterjährigen' Aufnahme mindestens 3 Monate im Voraus.
Anmeldung für das Kita-Jahr 2026/2027:
Der Anmeldezeitraum für das Kita-Jahr 2026/2027, welches ab September 2026 beginnt, läuft vom 01. bis 31. Januar 2026. Im Anschluss daran erfolgt wiederum die Zuteilung der Plätze durch die Einrichtungen (weitere Infos hierzu finden Sie weiter unten). Das Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" gilt somit nicht!
Zugang zum Portal:
Das Online-Anmeldeportal ist über das Online-Service-Portal des Marktes Jettingen-Scheppach erreichbar. Im Portal können Sie sich über die nachfolgenden Einrichtungen informieren und Ihre Auswahl priorisieren:
Kinderkrippen (Aufnahme von Kindern von 10 Monaten bis 3 Jahren):
Kindergärten (Aufnahme von Kindern ab 2 Jahren bzw. 2 1/2 Jahren bis zur Einschulung):
Kinderhort / Schulkindbetreuung (Aufnahme von Grundschülern von der 1. bis zur 4. Klasse):
Bitte beachten Sie, dass Sie zwingend mindestens zwei Einrichtungen auswählen müssen, um eine Priorisierung zu ermöglichen. Falls nur eine Einrichtung gewählt wird, kann das Anmeldeverfahren nicht weitergeführt werden!
Die Online-Anmeldung ist nicht möglich für
Bitte nutzen Sie hierfür die bisher bereits bestehenden Anmeldeverfahren.
Aufnahme in den o.g. Kita‘s:
Weiterer Ablauf bei Anmeldung zum kommenden Kita-Jahr:
Nach dem Ende der Anmeldefrist wird seitens der Einrichtungsleitungen in Zusammenarbeit mit den Trägern über die Vergabe der offenen Plätze entschieden. Die Anmeldenden erhalten anschließend (voraussichtlich bis Ende Februar) die Zu- oder Absage über den Postkorb ihrer Bayern-ID. Bei einer Zusage muss die tatsächliche Inanspruchnahme des Platzes durch die Anmeldenden nochmals bestätigt werden. Anschließend setzt sich die betreffende Einrichtung mit den Anmeldenden in Verbindung bezüglich des weiteren Verfahrens, z.B. hinsichtlich der Vorlage erforderlicher Dokumente, Abschluss des Betreuungsvertrags usw.
Technischer Hinweis zu Fehlermeldungen beim Portalzugang:
Sofern Sie zunächst die Bayern-ID erstellen und sich dann mit dieser zu unserem Online-Verfahren anmelden möchten, kann es zu einer Fehlermeldung kommen, dass Benutzername oder Passwort unrichtig sei. Dieser Fehler liegt nicht an unserem System, sondern an einer vermutlich unvollständigen bzw. noch nicht abgeschlossenen Registrierung bei der Bayern-ID ("Bürgerkonto"). In diesem Fall empfiehlt es sich nach unseren bisherigen Erfahrungen, das Bürgerkonto zunächst komplett zu löschen (->Mein Nutzerkonto -> Kontodaten -> Mein Konto löschen) und sich anschließend nochmals ein neues Bürgerkonto einzurichten. Sie können sich auch an die für das Bürgerkonto eingerichtete Hotline wenden: Tel.: 0800 2553 222-63 oder brgrsrvc-prtlkdbd
Ich freue
mich über Ihr Interesse an den Kinderbetreuungsangeboten in unserem Markt und
wünsche Ihnen und Ihrem Kind viel Spaß in unseren Kitas!
Ihr
Christoph
Böhm
Erster
Bürgermeister
Kinderkrippe:
30 Kinder in 2 Gruppen
(Einrichtungs-Nr.: 7741440041)
Kindergarten:
100 Kinder in 4 Gruppen
(Einrichtungs-Nr.: 7741440041)
Adresse:
Claus-von-Stauffenberg-Straße 30
89343 Jettingen-Scheppach
Tel: 0 82 25 / 20 01
Fax: 0 82 25 / 30 82 40
E-Mail: brhrjjttngn-schppchd
Leitung:
Leiterin: Frau Daniela Hanf
Stv. Leiterin: Frau Birgit Pfitzmayer
Öffnungszeiten:
7.00 bis 16.00 Uhr
Mittagsverpflegung:
Ein Mittagessen wird an allen Öffnungstagen angeboten. Das Essen wird über die Metzgerei Merkle aus Burgau bezogen. Die Abrechnung erfolgt über die Anwendung "Kitafino".
Regelmäßige Angebote
Bei Interesse erläutern wir Ihnen gerne unser vielseitiges pädagogisches Konzept.
Träger der Einrichtung:
Markt Jettingen-Scheppach
Anmeldung von Kindern an dieser Einrichtung:
Kita-Platz-Bedarfsanmeldung online
Kinderkrippe:
15 Kinder in 1 Gruppe
(Einrichtungs-Nr.: 7741440042)
Kindergarten:
50 Kinder in
2 Gruppen
(Einrichtungs-Nr.: 7741440042)
Adresse:
Dossenbergerstraße 7,
89343 Jettingen-Scheppach
Tel: 0 82 25 / 7 53
Fax: 0 82 25 / 30 82 71
E-Mail: stlrchjttngn-schppchd
Leitung:
Leiterin: Frau Claudia Hammer
Stv. Leiterin: Frau Claudia Staub
Öffnungszeiten:
7.00 bis 15.00 Uhr
Mittagsverpflegung:
Ein Mittagessen wird an allen Öffnungstagen angeboten. Das Essen wird über die Metzgerei Merkle aus Burgau bezogen. Die Abrechnung erfolgt über die Anwendung "Kitafino".
Weitere Angebote:
Träger der Einrichtung:
Markt Jettingen-Scheppach
Anmeldung von Kindern an dieser Einrichtung:
Kita-Platz-Bedarfsanmeldung online
Kindergarten:
50 Kinder in 2 Gruppen
(Einrichtungs-Nr.: 7741440043)
Schulkindbetreuung:
Mittags- und Hausaufgabenbetreuung für bis zu 20 Grundschüler
(Einrichtungs-Nr.: 7741440043)
Adresse:
Hinter den oberen Gärten 31,
89343 Jettingen-Scheppach
Tel.: 0 82 25 / 33 60
Fax: 0 82 25 / 30 87 93
E-Mail: stnklsjttngn-schppchd
Leitung:
Leiterin: Frau Ulrike Fischer
stv. Leiterin: Frau Annette Schmied
Öffnungszeiten:
Kindergarten: 7.00 bis 16.00 Uhr
Schulkindbetreuung: 11.00 - 16.00 Uhr (auch in den Feriengruppen)
Mittagsverpflegung:
Ein Mittagessen wird an allen Öffnungstagen angeboten. Das Essen wird täglich vor Ort frisch zubereitet. Die Abrechnung erfolgt über die Anwendung "Kitafino".
Träger der Einrichtung:
Markt Jettingen-Scheppach
Anmeldung von Kindern an dieser Einrichtung:
Kita-Platz-Bedarfsanmeldung online
Kinderkrippe:
1 Gruppe mit 15 Krippenplätzen
(Einrichtungs-Nr.: 7741440040)
Kindergarten:
insgesamt 100 Kinder in
3 Regelgruppen
1 integrative Gruppe
(Einrichtungs-Nr.: 7741440040)
Kinderhort:
Mittags- und Hausaufgabenbetreuung für 1 Gruppe (max. 25 Schulkinder)
(Einrichtungs-Nr.: 7741440040)
Adresse:
Krankenhausstraße 6
89343 Jettingen-Scheppach
Tel.: 0 82 25 / 24 08
Fax: 0 82 25 / 30 84 01
E-Mail: kita.st.martin.jettingen@bistum-augsburg.de
Homepage: www.kinderhaus-stmartin.com
Leitung:
Leiterin: Frau Marion Hammerschmidt
Stv. Leiterin: Frau Kerstin Mayr
Öffnungszeiten:
Kinderkrippe: 7.00 bis 15.00 Uhr,
Kindergarten: Mo. - Do.: 7.00 bis 15.30 Uhr, Fr.: 7.00 bis 15.00 Uhr
Hort: Mo. - Do.: 7.00 bis 16.00 Uhr, Fr.: 7.00 bis 15.00 Uhr
Mittagsverpflegung:
Die Abrechnung erfolgt pauschaliert je nach Gruppenart und Anzahl der Essen pro Monat, Preise je nach Buchungsumfang; nähere Informationen hierzu erhalten Sie direkt in der Kindertagesstätte.
Gebührenregelung:
Die Elternbeiträge werden in gleicher Höhe wie bei den Kommunalen Einrichtungen erhoben (s. unten).
Ausnahme: Eine Umbuchungsgebühr fällt nicht an.
Träger der Einrichtung:
Pfarrei 'St. Martin' Jettingen
Anmeldung von Kindern an dieser Einrichtung:
Kita-Platz-Bedarfsanmeldung online
Ferienzeiten und Schließtage für die kommunalen Kitas „Johann Breher“ (OT Jettingen), „St. Ulrich“ (OT Scheppach) und „St. Nikolaus“ (OT Freihalden) und die katholische Kita „St. Martin - Haus für Kinder" (OT Jettingen)
Für die Kindertageseinrichtungen werden folgende Ferienzeiten und Schließtage festgelegt:
Bezeichnung | Schließzeiten (jeweils erster und letzter Tag) |
---|---|
Sommer 2025 + | 11.08.2025 - 31.08.2025 |
Teamtag | Kita "Johann Breher" und Kita "St. Martin" (beide OT Jettingen) und "St. Nikolaus" (OT Freihalden): 10.10.2025, |
Weihnachten 2025 / | 22.12.2025 - 06.01.2026 |
Teamtag | 02.02.2026 |
Fasching 2026 | 17.02.2026 |
Teamtag | 27.04.2026 |
Pfingsten 2026 | nur Kita St. Ulrich (OT Scheppach) und Kita St. Nikolaus (OT Freihalden): 26.05.2026 - 29.05.2026 |
Sommer 2026 | 10.08.2026 - 28.08.2026 |
Teamtag |
Kita St. Ulrich (OT Scheppach) und Kita St. Nikolaus (OT Freihalden): 31.08.2026, |
Teamtag | Kita "Johann Breher"
(OT Jettingen), Kita St. Ulrich (OT Scheppach) und Kita St. Nikolaus (OT Freihalden): 19.10.2026, |
Weihnachten 2026 / | 24.12.2026 - 08.01.2027 |
Hinweise:
Ab dem Jahr 2023 entfallen Schließzeiten während der Osterferien in allen Kitas, d.h. dass die Einrichtungen während dieser Schulferien wie üblich geöffnet sind. Während der Pfingstferien 2025 schließen die Kitas Scheppach und Freihalden für eine Woche. Die Kitas in Jettingen bleiben hingegen wie üblich geöffnet. Die Schließzeit in den Sommerferien wird auf 3 Wochen verkürzt. Es werden dafür jedoch keine Feriengruppen mehr angeboten.
Buchungszeit: | Kind unter 3 Jahren | Kind ab 3 Jahren | Hort (Schulkind-Betreuung in der |
---|---|---|---|
bis zu 2 h | )** | )** | 100 |
bis zu 3 h | 160 | )** | 110 |
bis zu 4 h | 176 | 10 )*** | 120 |
bis zu 5 h | 192 | 21 )*** | 130 |
bis zu 6 h | 208 | 32 )*** | 140 |
bis zu 7 h | 224 | 43 )*** | 150 |
bis zu 8 h | 240 | 54 )*** | 160 |
bis zu 9 h | 256 | 65 )*** | 170 |
bis zu 10 h | 272 | 76 )*** | 180 |
Hinweise zur Gebührenregelung:
Die o.g. Gebühren gelten pro Monat und Kind und beinhalten das Spiel- und Getränkegeld.
)* = Ab dem Kalendermonat, in dem das Kind 3 Jahre alt wird, wird die niedrigere Gebühr für Kinder ab 3 Jahren bis Schuleintritt erhoben unabhängig davon, an welchem Tag des Monats das Kind Geburtstag hat.
)** = Nicht buchbar!
)*** = Der genannte Betrag für Kinder ab 3 Jahren bis Schuleintritt ist bereits um den Beitragszuschuss des Freistaats Bayern reduziert.
Zuschuss des Freistaates Bayern zum Elternbeitrag für Kinder unter 3 Jahren:
Nach Art. 23 a BayKiBiG erhalten Eltern vom Freistaat Bayern einen Zuschuss von max. 100 Euro/Monat zum Elternbeitrag, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Dieser Zuschuss muss von den Eltern eigenständig beantragt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/ , ein Antragsformular finden Sie unter www.krippengeld.bayern.de/onlineantrag/ .
Zuschuss des Freistaates Bayern zum Elternbeitrag für Kinder ab 3 Jahren:
Der Freistaat Bayern leistet an die Kommunen gemäß Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG einen Zuschuss von 100 Euro pro Kind und Monat. Die oben genannten Elternbeiträge für Kinder ab 3 Jahren bis Schuleintritt sind bereits um diesen Zuschuss reduziert.
Ferienbuchungen im Hort:
Bei Ferienbuchungen im Hort mit verlängerter Betreuungszeit werden an einem bzw. zwei Monaten in Abhängigkeit von der Inanspruchnahme die entsprechend höheren Betreuungsgebühren erhoben:
- Verlängerte Betreuungszeit an 15 bis 29 Tagen im Kalenderjahr: Ein Monatsbeitrag wird erhöht
- Verlängerte Betreuungszeit ab 30 Tagen im Kalenderjahr: Zwei Monatsbeiträge werden erhöht
Ermäßigungen für Geschwister-Kinder:
Besuchen mehrere Kinder derselben Familie zugleich die Kita, wird für das 2. Kind eine Ermäßigung von bis zu 25 Euro/Monat sowie für jedes weitere Kind eine Ermäßigung von bis zu 50 Euro/Monat gewährt.
Aufnahmegebühr (einmalig):
je Kind 5 €/Anmeldung
Ummeldegebühr:
Ein Wechsel der Buchungszeiten ist einmal im Betreuungsjahr kostenlos möglich. Ansonsten fällt eine Ummeldegebühr von 15 € je Kind bei jeder Inanspruchnahme an.
Angebot und Kosten einer Mittagsverpflegung:
siehe Erläuterung bei der jeweiligen Kita
Sonstiges (z.B. Liedtexte, Musikerziehung, Englischunterricht u. dgl.):
Bitte erkundigen Sie sich in der jeweiligen Einrichtung nach entsprechenden Angeboten und den damit verbundenen Kosten.
Hinweise zur Gebührenerhöhung und zur Gebührenstaffelung ab 09/2024:
Die Neuregelung der Gebühren wurde den Elternbeiräten im Rahmen einer Anhörung vorgestellt und erläutert.